Finanzierung des Straßenbaus in Ringgau: Maßnahmenbezogene Ausbaubeiträge werden zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
Informations-Veranstaltungen am Montag, 25. September 2023 sowie am Donnerstag, 28. September 2023
In der Vergangenheit wurden in Ringgau – wie in vielen anderen Städten und Gemeinden in Hessen – der Ausbau und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasste die Abrechnung einer einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme und lag oftmals im hohen vierstelligen oder noch höheren Euro-Bereich.
Um diese außerordentliche einmalig hohe Belastung der Anwohner zu minimieren, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ringgau die Umstellung auf wiederkehrende Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen.
Veranlagt werden künftig alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes, also nicht nur die Eigentümer, deren Grundstück an die betroffene Straße grenzt. Es werden die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird.
Ein weiterer, entscheidender Unterschied bei dem geänderten Verfahren ist, dass zukünftig (immer nur dann, wenn auch Straßen erneuert oder ausgebaut werden) über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren jährliche – also wiederkehrende – Straßenbeiträge zu bezahlen sind.
Wichtig ist: Wenn keine Investitionen an öffentlichen Verkehrsanlagen durchgeführt werden, werden auch keine wiederkehrenden Beiträge erhoben.
Wiederkehrende Beiträge in sieben Abrechnungsgebieten
Die Abrechnungsgebiete in der Gemeinde wurden durch die Gemeindevertretung Ringgau festgelegt und zusammen mit dem Gemeindeanteil und der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) beschlossen.
Abrechnungsgebiet | Gemeindeanteil |
---|---|
Abrechnungsgebiet 1 (Datterode) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 2 (Röhrda) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 3 (Netra) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 4 (Grandenborn) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 5 (Renda) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 6 (Lüderbach) | 25,00 % |
Abrechnungsgebiet 7 (Rittmannshausen) | 25,00 % |
Es ist für die Grundstückseigentümer innerhalb dieser Abrechnungsgebiete natürlich nur dann etwas zu bezahlen, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet auch Investitionen für grundhafte Erneuerungen und Verbesserungen für das Straßennetz stattfinden.
Umlagefähig sind auch nur die tatsächlichen Kosten der Straßenbaumaßnahme, wobei für die Vorausberechnung auf den voraussichtlichen Durchschnittswert für die geplante Maßnahme zurückgegriffen werden darf. Von den ermittelten Kosten wird ein festgelegter Anteil abgezogen, der als Gemeindeanteil von der Kommune zu tragen ist.
Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge oder einmalige Beiträge geleistet haben, sind unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen für das jeweilige Grundstück, längstens aber für die Dauer von 25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruches, von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit. Gleiches gilt für Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen, die aufgrund von Verträgen mit der Gemeinde Ringgau oder einem von der Gemeinde beauftragten Dritten abgelöst wurden.
Im nächsten Schritt steht die Ermittlung der Gesamtveranlagungsfläche der einzelnen Abrechnungsgebiete an. Die Gesamtveranlagungsfläche ergibt sich aus der Summe aller Veranlagungsflächen für die einzelnen Grundstücke eines Abrechnungsgebietes.
Die Veranlagungsfläche für das einzelne Grundstück wiederum ermittelt sich auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Nutzung (industriell, gewerblich, teilgewerblich oder nichtgewerblich). Gewerblich genutzte Grundstücke werden durch einen Zuschlag stärker herangezogen als reine Wohngrundstücke.
Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden, wird von der maximal möglichen Anzahl an Vollgeschossen ausgegangen, die gemäß Bebauungsplan erlaubt wären. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl der Vollgeschosse herangezogen. Sind Grundstücke unbebaut und gelten als Baugrundstücke, wird auf die Höchstzahl der in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhandener Vollgeschosse abgestellt.
Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer Ende September einen bereits vorausgefüllten Anhörungsbogen mit der Berechnung der jeweiligen Geschosszahl und der Bitte um Prüfung und Mitwirkung. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können dann Änderungen durch Selbsterklärung oder Korrektur gemeldet werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, geht die Verwaltung von einer korrekten Erhebung der vorausgefüllten Werte aus.
Bürgerinformationsveranstaltungen, Bürgersprechstunden und Telefon-Hotline
Die Umstellung auf die wiederkehrenden Beiträge wird durch das Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG, 35415 Pohlheim, begleitet.
In zwei Informations-Veranstaltungen zur Umstellung auf die wiederkehrenden Straßenbeiträge sowie die gesplittete Abwassergebühr werden beide Themen durch das Fachbüro ausführlich vorgestellt und im Anschluss offene Fragen beantwortet.
Montag, 25. September 2023 | DGH Netra | 18:30 Uhr |
Donnerstag, 28. September 2023 | Bürgerhaus Datterode | 18:30 Uhr |
Sofern beim Ausfüllen der Anhörungsbögen Hilfe benötigt wird, stehen dafür im Rahmen von Bürgersprechstunden sowie über eine Telefon-Hotline sachkundige Berater zur Verfügung. Die genauen Daten hierzu finden Sie hier.
Die Gemeinde bittet bei den Sprechstunden um Voranmeldung über die Telefon-Hotline.